Ferienappartements Zugspitze Waldidylle | Stand: Januar 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Vertragsabschluss, -partner

  1. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung seitens der Eigentümer des Ferienhauses/Appartements Zugspitze gegenüber dem Mieter zustande.
  2. Vertragspartner sind die Eigentümer des Hauses Zugspitze und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er den Eigentümern gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern den Eigentümern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

II. Wohnungsüberlassung an Dritte

Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

III. Überbelegung / Haustiere

  1. Das Mietobjekt darf nur mit denen im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Die im Vertrag angegebene Personenanzahl ist die Anzahl der maximal zugelassenen Personen inklusive Kleinkindern.
  2. Haustiere sind nur bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Eigentümer erlaubt. Es ist dem Haustier nicht gestattet sich auf/in den in der Ferienwohnung befindlichen Möbeln insbesondere Polstermöbel (Sessel, Couch, Hocker) und Betten aufzuhalten. Der Haustierhalter haftet bei etwaiger Zuwiderhandlung. Im Schadenfall oder etwaiger Zuwiderhandlung ist der Hotelinhaber berechtigt ein erhöhtes Reinigungsentgelt vom Haustierhalter zu fordern oder eine Schadenersatzforderung gegen diesen zu stellen.

IV. Ansprüche und Mängel

  1. Sollte der Mieter während seines Aufenthaltes Grund zur Beschwerde haben, sind diese umgehend an die Eigentümer des Hauses Zugspitze bekannt zu geben. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Sämtliche Defekte oder Beschädigungen im und am Haus bzw. Grundstück, die während der Mietzeit auftreten, müssen dem Eigentümer unverzüglich mitgeteilt werden.
  3. Der Mieter wird gebeten sämtliche Räume und das gesamte Inventar pfleglich zu behandeln. Für beschädigte, verunreinigte oder fehlende Sachen oder Einrichtungsgegenstände trägt der Mieter die Herstellungs-, Reinigungs- und/oder Wiederbeschaffungskosten.

V. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die Eigentümer des Hauses Zugspitze sind verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Ferienappartement bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienappartements vereinbarten bzw. geltenden Preise gemäß unterzeichneter Reservierungs-bestätigung sowie für von ihm darüber hinaus in Anspruch genommene weitere Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferienhauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Vierzehn Tage nach abgeschlossener Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung in Höhe von 50% ist 14 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Kurzfristige Buchungen sind bei Anreise bar bezahlen.
  4. Im Mietpreis sind sämtliche Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser) enthalten ebenso ist die Bettwäsche inklusive.

VI. Kurtaxe

Die in Waldidylle gemäß gültiger Satzung der Stadt Altenberg anfallende Kurtaxe ist im Preis nicht enthalten. Sie ist vor Ort bei Anreise bar zu entrichten.

VII. Anreise

  1. Die Übergabe des Ferienappartements erfolgt vor Ort.
  2. Das gebuchte Ferienappartement steht dem Mieter ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienappartement dem Eigentümer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort bei Anreise. Dem Mieter werden für die Zeit seines Aufenthaltes zwei Schlüssel zur Verfügung gestellt. Bei Verlust ist der Eigentümer sofort zu informieren. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. den Austausch der Schließanlage trägt der Mieter.

VIII. Stornierungskosten, Reiserücktritt

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor Reiseantritt möglich. Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Reiseantritt berechnen wir 50 % des Mietpreises. Bei späterem Rücktritt wird der volle Mietpreis berechnet.
  2. Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.
  3. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

IX. Rücktritt des Eigentümers

  1. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht geleistet, so sind die Eigentümer des Ferienhauses zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner sind die Eigentümer des Ferienhauses berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    – höhere Gewalt oder andere von den Eigentümern nicht zu vertretende Umstände die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    – die Eigentümer begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann
    – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
    – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer II und III vorliegt.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt der Eigentümer des Ferienhauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

X. Haftung

  1. Die Eigentümer des Ferienhauses Zugspitze haften für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  2. Für eingebrachte Sachen durch den Mieter haften die Eigentümer der Ferienappartements nicht. Auf Wertsachen, Geld, Wertpapiere etc. hat der Mieter eigenverantwortlich zu achten.
  3. Soweit dem Mieter ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Ferienhauses, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienhausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften die Eigentümer des Ferienhauses nicht.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Ferienhauses.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Ferienhauses.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

***Im gesamten Haus ist das Rauchen nicht gestattet***